Normung – OEK

Installationsattest für Alarmanlagen nach OVE-Richtlinie R2

Allgemeines

Seit Jänner 2010 gilt die neue OVE-Richtlinie R2:2010-01-01, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen – Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung. In ihrer Funktion als Sektion Sicherheitstechnik im OVE hat die Fachgruppe Elektronik des VSÖ Verband der Sicherheitsunternehmen Österreichs, gemeinsam mit der Landesinnung Wien der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, diese OVE-Richtlinie erarbeitet und fertig gestellt.

Diese mit Jänner 2010 herausgegebene OVE-Richtlinie legt den Stand der Technik für Alarmanlagen fest und bildet die Basis für Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen in ganz Österreich.
Ab sofort ist das neue OVE R2-Installationsattest verfügbar, das mit der Fertigstellung einer Einbruchmeldeanlage (EMA) vom jeweiligen Errichter auszufüllen ist!






Installationsattest

Sie können das Installationsattest hier als ausfüllbare Datei ( Link ) herunterladen.

Das Installationsattest ist nur mit aufgeklebter Vignette und der Registriernummer gültig!

Vignette und Registriernummer

Die Vignetten können Sie entweder beim VSÖ Verband der Sicherheitsunternehmen Österreichs unter office@vsoe.at oder beim KFE Kuratorium für Elektrotechnik unter kuratorium@wkw.at bestellen.

Das Original des ausgefüllten und unterfertigten Installationsattests bleibt beim Kunden/Betreiber. Je eine Kopie erhält der Versicherer und der Errichter.

Vorteile des neuen Installationsattests
  • Da Sie das Installationsattest nun auch elektronisch ausfüllen können, haben Sie die Möglichkeit, für Ihr Produktportfolio Vorlagen zu erstellen. Eine zeitaufwändige Suche nach Bezeichnungen und Zulassungsnummern entfällt bzw. reduziert sich damit.
  • Das Installationsattest ist ergänzend zur Anlagendokumentation gleichzeitig das Übergabeprotokoll bei der Fertigstellung der EMA.
  • Mit dem Installationsattest schaffen Sie eine dokumentierte Anlagenaufstellung. Somit haben Sie immer den Überblick, welche Anlagenkomponenten bei Ihren Kunden verbaut sind.
  • Mit dem von Betreiber und Versicherer unterschriebenen Installationsattest werden Planung, Einbau und Inbetriebnahme der EMA bestätigt. Bei späteren Änderungen kann somit vom gleichen Wissensstand des Betreibers und des Versicherers ausgegangen werden.
  • Die geforderte Wartung nach Anhang E der OVE-Richtlinie R2:2010-01-01 unterstützt Sie beim Abschluss von Wartungsverträgen bzw. Regiewartungen.
  • Mit der Ausstellung des Installationsattests unterstreichen Sie die kompetente Planung und den hohen Standard der errichteten Einbruchmeldeanlage.
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